Damit Sie auch auf komplexe Fragen Antworten finden
Eine Person wurde entlassen und meldet sich für den Bezug von Sozialhilfe an. Sie
ist vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben und hat keine Einkünfte. Sind nicht an erster Stelle noch Unfallversicherung oder Krankentaggeldversicherung leistungspflichtig, um die finanzielle Existenzgrundlage zu sichern? Sollte die Klientin zusätzlich bei der Invalidenversicherung zur Abklärung ihrer beruflichen Eingliederungsfähigkeit angemeldet werden? Und in welchem Zeitpunkt ist eine Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung angezeigt?
Wir unterstützen Mitarbeitende von Sozialämtern und Sozialdiensten bei der Sicherung der finanziellen Existenzgrundlage ihrer Klienten.
Individuelle Fachberatungen sind unsere Stärke – bei Bedarf auch schnell und unkompliziert über die Hotline. Ihre fachlichen Kompetenzen können Sie darüber hinaus in massgeschneiderten, praxisorientierten Schulungen vertiefen und erweitern. Bei Bedarf übernehmen wir die rechtliche Vertretung einer betroffenen Person. Wir sorgen dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen den Organen der Sozialhilfe und den Sozialversicherungen reibungslos klappt und die versicherten Leistungen auch in komplexen Situationen lückenlos erbracht werden.
Mit unserer Hilfe können Sozialhilfebehörden ihre Rechte und Pflichten optimal wahrnehmen – eine Zusammenarbeit mit der FaSo zahlt sich auch in finanzieller Hinsicht aus.
![]()
Wenn es die FaSo nicht gäbe, müsste
man sie erfinden. Unsere Mitarbeiten-
den erhalten dort schnell und unbüro-
kratisch kompetente Beratung und
massgeschneiderte Lösungen, die der
Gemeinde längerfristig Geld sparen.
Marianne Bürgi und Annemarie Waser
beherrschen ihr Metier und kennen
Probleme und Anliegen von Sozialbe-
hörden sehr genau.
Kurt Boner, Leiter Sozialamt der Stadt
Grenchen
![]()
