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Damit Sie auch auf komplexe Fragen Antworten finden

Bekanntlich unterliegt das Fachwissen im Sozialversicherungsbereich - beeinflusst durch die Rechtssprechung und die Revisionen - einem stetigen Wandel. Im spezifischen Einzelfall kann deshalb nicht immer intern im Sozialdienst auf die ganze Palette des Fachwissens zurückgegriffen werden, zumal die Komplexität in der Beurteilung und Umsetzung in gewissen Situationen auch die entsprechende Praxiserfahrung erfordert.

Wir unterstützen Sie fachspezifisch und dossierbezogen, die gesetzlichen und vertraglichen Leistungen Ihrer Klientinnen und Klienten korrekt geltend zu machen. Das zielgerichtete Vorgehen und die konsequente Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips stehen für uns selbstverständlich im Fokus - damit das Gemeinwesen nicht unrechtmässig belastet wird.

Mit unseren praxisbezogenen Angeboten stellen wir Ihnen unser fundiertes und praxisnahes Expertinnenwissen zur Verfügung, so dass Sie dieses fallbezogen im Tagesgeschäft einbringen und unmittelbar umsetzen können. Sie können dadurch Ihre Fachlichkeit im Zusammenhang mit komplexen Sozialversicherungsfragen und der Umsetzung der Subsidiarität gezielt einsetzen und erweitern.
Praxisbezogene Fachberatungen und Fallbesprechungen
Bei Ihnen vor Ort oder bei uns

Eine Person wurde entlassen und meldet sich für den Bezug von Sozialhilfe an. Sie ist vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben und hat keine Einkünfte. Es ist nicht ersichtlich, weshalb nicht in erster Linie die Krankentaggeld- oder die Unfallversicherung oder eventuell sogar die Arbeitslosenversicherung leistungspflichtig ist. Unklar ist zudem, ob bisher etwas bezüglich der beruflichen Eingliederung bei der Invalidenversicherung gelaufen ist?
Ihnen ist nicht klar, weshalb die Pensionskasse einer Klientin bei der Ihnen vorgelegten Berechnung die Invalidenleistungen kürzt? Ein Entscheid der Ausgleichskasse betreffend Ergänzungsleistungen scheint Ihnen falsch zu sein.

In Anbetracht der Entwicklungen im Sozialversicherungsbereich und um die Leistungsansprüche Ihrer Klientinnen und Klienten korrekt geltend machen zu können liegt unser Fokus stark darauf gerichtet, dass die Verfahren bei den verschiedenen Versicherungen so früh wie möglich mitgestaltet und bestmöglich begleitet werden. Mit dem fundierten Wissen über die Grundlagen und Abläufe und der entsprechenden Erfahrung kann sichergestellt werden, dass die Subsidiarität bestmöglich zum Tragen kommen kann. Im Rahmen von institutionalisierten Fachberatungen und Fallbesprechungen bringen die fallführenden Personen ihre Fragestellungen dossierspezifisch ein und können so die fachliche Beratung bedarfsgerecht in Anspruch nehmen und gezielt auf unser Expertinnenwissen zurückgreifen.

Die regelmässige Fachberatung soll der fallführenden Fachperson darüber hinaus ermöglichen, beim Vorliegen von Entscheiden der Versicherungen rasch und bei Bedarf mit Unterstützung feststellen zu können, ob ein Entscheid stimmig ist oder ob Chancen bestehen, diesen anzufechten bzw. welche Möglichkeiten für das weitere Vorgehen bestehen.
Abklärungen und Fallanalysen bei komplexen Fragestellungen
Bestehen Unklarheiten beim Zusammentreffen und der Leistungskoordination verschiedener Versicherungsleistungen - oder ist nicht genügend geklärt, welcher der verschiedenen Versicherer überhaupt zuständig ist? Hat eine Versicherung in der Vergangenheit Leistungen abgelehnt und es müsste jetzt geklärt werden, welche Möglichkeiten für eine Wiederanmeldung bestehen? Lehnt eine Pensionskasse ihre Leistungspflicht in nicht nachvollziehbarer Form ab - oder liegt eine komplexe und unklare Ausgangslage bei den Ergänzungsleistungen vor?

Die Aufarbeitung von komplexen sozialversicherungsrechtlichen Dossiers und spezifischen Fragestellungen haben im Tagesgeschäft bei Sozialdiensten oftmals kaum Platz. Ebenso bedarf es eines breiten Fachwissens und Erfahrung zur vertieften Beurteilung der gesamten Zusammenhänge und der Berücksichtigung der sich stets verändernden gesetzlichen Grundlagen.
In Absprache mit der zuständigen Sozialarbeiterin werden der Abklärungsumfang und das Vorgehen in Bezug auf die Fragestellungen oder die Aktenanalyse definiert.

Bei laufenden Rechtsmittelfristen sind Abklärungen zur Beurteilung der Chancen, ein Rechtsmittel zu ergreifen, eingeschränkt ebenfalls möglich – es braucht in diesen Situationen zusätzlich die Bereitschaft des Sozialdienstes, bei bestehenden Chancen die Uebergabe an eine Anwältin zu befürworten bzw. bei Bedarf (subsidiär) zu finanzieren.
Praxisorientierte Workshops und Schulungen
In den internen Sitzungen und Fallbesprechungen tauchen regelmässig vergleichbare Fragen auf zu Abläufen und zur Handhabung von Situationen mit Versicherungen der Klientinnen. Das Bedürfnis entsteht, dass das Team sich gezielt einem Thema widmet und ein solches praxisnah vertiefen kann.

In Schulungen und Workshops werden die Themen anhand der gesetzlichen Grundlagen und Hintergründe praxisnah für die konkrete und praktische Umsetzung im Beratungs- und Arbeitsalltag vermittelt.

In vorgängiger Absprache mit Ihnen werden die Fragestellungen und Anliegen aus dem Team oder der Gruppe aufgenommen. Wir definieren mit Ihnen zusammen den Rahmen und den Umfang der Veranstaltung und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Beachten Sie die Aktualität zum Thema der SKOS-Tagung vom März 2019:
Mit freundlicher Genehmigung der Herausgeberin:
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«Die FaSo ist sehr nahe bei den Sozialregionen und erbringt Dienstleistungen, welche eine konsequentere Bewirtschaftung der Subsidiarität der Sozialhilfe ermöglichen. Marianne Bürgi verfügt über praxisnahes Spezialwissen, das in der Zusammenarbeit mit Sozialversicherern entscheidende Vorteile bringt. Dies vor allem auch im Sinne der knappen Mittel im Bereich der öffentlichen Sozialhilfe.» Kurt Boner, ehemaliger Leiter Soziale Dienste Oberer Leberberg, Grenchen

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